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29. September 2022

Aktuelle It Works Group Informationen zur EnSikuMaV

Am 31.08.2022 hat der Gesetzgeber eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSikuMaV verabschiedet, die vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 gilt. Nun hat das Bundeskabinett eine Änderung seiner Energiesparverordnung beschlossen.

Auszug aus dem Gesetzesblatt zur Verordnung:

§ 11
Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vermeidung von technischen Schäden, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurz­fristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

 

Wie stark sind OOH Werbeträger von der Verordnung betroffen?

Nach Überprüfung der technischen und sicherheitsrelevanten Faktoren zeigt sich bei den Anbietern folgendes Bild der teilweise betroffenen Werbeträger: (Digital) City-Light-Poster, (Digital) City-Light Boards/Mega-Light, (Digital) City-Light Säule, Public Video

Für betroffene Stellen dieser Werbeträgerarten entsteht nur ein geringer Kontaktverlust. Die Kompensation erfolgt im Rahmen der jeweiligen Kampagne.

 

Beleuchtete Großflächen und Ganzsäulen

Hier ist eine kurzfristige, technische Umsetzung nicht möglich. Ein Teil der Werbeträger wird zukünftig mit Zeitschaltuhren ausgerüstet. Die technische Umsetzung wird je nach Lieferung der Geräte ab dem 01.01.2023 angestrebt. Die Kompensation erfolgt auch hier im Rahmen der jeweiligen Kampagne.

Weitere Touchpoint oder Ambient-Medien mit Beleuchtung werden individuell betrachtet.

 

Wie kann ich sicherstellen, dass die Verordnung bei zukünftigen Kampagnen (bis 28.02.2023) berücksichtigt wird?

Die It Works Gruppe wird das verordnungsrelevante Werbeflächeninventar – im Rahmen einer individuellen Stammdatenanreicherung – für die Mediaplanung systemisch bewerten und nach Kundenvorgaben einplanen. Einhergehende Kontaktverluste werden ebenso dargestellt und im Rahmen der strategischen Planung und Konditionierung berücksichtigt.